Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mediaconcept GmbH

Stand 16.12.2019

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der mediaconcept GmbH, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

Nimmt der Auftraggeber Dienstleitungen aus dem Bereich Internetpräsenzen (also der Erstellung von Internetpräsenzen, also sogenannter Webseiten) in Anspruch, werden die „Sonderbestimmungen für Internetpräsenzen“ ebenfalls Bestandteil der zwischen Agentur und Auftraggeber vereinbarten Geschäftsbedingungen.

Sofern der Auftraggeber Dienstleistungen aus dem Bereich Hosting (also der Anmietung von Speicherplatz auf einem Webserver) in Anspruch nimmt, werden die „Sonderbestimmungen für das Hosting“ ebenfalls Bestandteil der zwischen Agentur und Auftraggeber vereinbarten Geschäftsbedingungen. Nimmt der Auftraggeber Dienstleitungen aus dem Bereich Domain Registrierung (also der Registrierung einer Domain bzw. eines Domainnamens) in Anspruch, werden die „Sonderbestimmungen für die Domain-Registrierung“ ebenfalls Bestandteil der zwischen Agentur und Auftraggeber vereinbarten Geschäftsbedingungen.

1.2 Angebot und Abwicklung

(1) Die Agentur ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.

(2) Dem Auftraggeber vorgelegte Vorlagen bzw. Muster, Skizzen, usw. gelten erst dann als verbindlich und somit realisierbar, wenn die Agentur die Realisierungsmöglichkeit bekannt gibt.

(3) Der Auftraggeber legt der Agentur vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatzes bzw. des Entwurfs bzw. der Reinzeichnung.

(4) Der Auftraggeber bevollmächtigt die Agentur Aufträge zur Produktion von Werbemitteln (Flyer, Plakate, etc.), an deren Erstellung die Agentur mitgewirkt hat, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers nach Klärung aller Details, zu erteilen, insbesondere dann, wenn diese zur Auftragserfüllung notwendig sind (Nutzung einer Fremdleistung). Sollten in diesem Wege Mengenrabatte oder andere Staffelungen in Anspruch genommen werden, werden diese bei Nichterfüllung der Nachlassvoraussetzungen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, welche sofort zur Zahlung fällig werden.

1.3 Vergütung

(1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben usw. werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

(2) Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, usw. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

(3) Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträgen, die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für die Agentur bedeutet, ist die Agentur berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

(4) Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von der Agentur vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zusatzarbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftragsgebers verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Agentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(6) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen usw. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 20 % bei Verzug von 3 Monaten und um 40 % bei Verzug von 6 Monaten, wenn der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Agenturkein oder ein wesentlich geringerer Nachteil durch die Verzögerung entstanden ist. Die Agentur kann darüber hinaus weitergehende Schadenersatzansprüche geltend machen.

(7) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

(8) Abänderungen von fertigen Werken, Umarbeitung von Reinzeichnungen, Drucküberwachung, Qualitätskontrolle etc. pp. stellen Sonderleistungen dar, welche nach zeitlichem Aufwand abgerechnet und somit gesondert berechnet werden.

(9) Aufträge, die nach Stundensatz abgerechnet werden, bedürfen einer gesonderten Absprache der Höhe des Stundensatzes, hilfsweise wird ein Stundensatz von 80 Euro zugrunde gelegt.

(10) Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern werden die der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. Es wird eine angemessene Aufwandsentschädigung für die bereits erbrachte Arbeit der Agentur geschuldet. Diese berechnet sich nach dem bisherigen Aufwand, den die Agentur dezidiert ihrer Forderungsaufstellung beilegt.

1.4 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

(1) Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien usw. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten der Agentur erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten usw. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

(2) Vorgelegte Vorlagen, Entwürfe oder Reinzeichnungen, Daten, Texte usw. dürfen ohne schriftliche Freigabe der Agentur weder im Original, noch bei der Reproduktion, abgeändert oder verwendet werden. Bei Verstoß hat der Auftraggeber der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe eines vom Auftragswert abhängigen Prozentsatzes der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dieser beträgt 200% für einen Auftragswert von bis zu 500 Euro netto, 150% für einen Auftragswert zwischen 501 Euro und 5000 Euro netto, und für Auftragswerte ab 5001 Euro netto 125%, wenn der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Nachteil durch die Verzögerung entstanden ist. Sollte ein höherer Schaden eingetreten sein, behält sich die Agentur vor, diesen höheren Schaden zu fordern.

(3) Die Agentur behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen sowie die Verwendung der programmierten Internetseiten usw. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

(4) Im Zweifel erfüllt die Agentur die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

(5) Die Vorlagen, Dateien, Entwürfe und fertigen Reinzeichnungen usw. bleiben im Übrigen im Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht und eine Aufbewahrungspflicht ist ebenfalls nicht gegeben. Die Originale sind daher nach angemessener Frist vom Auftraggeber zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

(6) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

(7) Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber ausgeschlossen werden.

(8) Die Agentur ist jederzeit, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(9) Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

(10) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

1.5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

(1) Die Agentur genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

1.6 Datenübermittlung, -verarbeitung und -speicherung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, wenn möglich nur Kopien von Daten und Unterlagen an die Agentur zu übergeben und die Originale im eigenen Besitz zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, verpflichtet er sich, stets Kopien von den an die Agentur übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen (Backup-Gebot) , um sich selbst vor einem Verlust der Daten und Unterlagen zu schützen und eine eventuelle weitere Übersendung sicher stellen zu können.

(2) Die Agentur weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im für die Vertragserfüllung notwendigen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Auftraggeber einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

1.7 Lieferbedingungen

(1) Lieferungen von Daten erfolgen typischerweise auf elektronischem Weg (Email, FTP, usw.). Sofern der Auftraggeber auf Lieferung auf einem physischen Datenträger (CD, DVD, usw.) besteht, werden ihm die Kosten für den Datenträger und dessen Versand gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Lieferungen von Waren, Mustern, Skizzen, Korrekturvorlagen und ähnlichem, die nicht auf elektronischem Wege versandt werden können, werden auf Gefahr des Auftraggebers auf dem Postweg versandt. Hierbei anfallende Versandkosten (Verpackung, Versicherung und Beförderungsgebühr) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der ausführende Logistikdienstleister wird durch die Agentur gewählt.

(3) Lieferverpflichtungen der Agentur bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

(4) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn die Agentur diese schriftlich bestätigt hat und der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

1.8 Gewährleistung und Haftung

(1) Für mangelhafte Leistung durch einen von ihr beauftragten Dritten haftet die Agentur nicht. Die Agentur verpflichtet sich, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss Ihre Gewährleistungsrechte gegen den Fremdleister abzutreten.

(2) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen usw. entfällt jede Haftung der Agentur. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

(3) Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier die Agentur haftungsmäßig nicht belangbar, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich bei der Agentur zu unterbreiten. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

(6) Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt die Agentur keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen die von Fremdanbietern angeboten werden.

(7) Die Agentur haftet jeweils nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere bei gesetzlichen Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, aufgrund von Verzug oder von der Agentur zu vertretender Unmöglichkeit der Vertragserfüllung und bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und bei Verletzung einer garantierten Pflicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(8) Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den vorhersehbaren und typischen Schaden. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.

(9) Hat die Agentur im Auftrag des Auftraggebers Verträge mit Dritten abgeschlossen, stellt der Auftraggeber die Agentur von sämtlichen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis frei.

(10) Sollte es bei der Übertragung von Daten oder Unterlagen usw. zu Verlusten derselben kommen, kann die Agentur hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

(11) Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können. Dies schließt auch die Haftung für Schäden durch Schadprogramme (Viren, Trojaner, etc.) aus, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(12) Für den Fall des Datenverlustes bei der Agentur, trotz stetigen Backup-Systems, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich der Agentur zur Verfügung zu stellen.

1.9 Kündigungsfristen

(1) Für Verträge, die mit Drittanbietern für den Auftraggeber geschlossen wurden, wie z.B. Domainkosten, Newsletter Versand, Contentbeschaffung, etc. gilt die Kündigungsfrist des Drittanbieters.

(2) Für alle übrigen Dienstleistungsverträge (z.B. Wartungsverträge) zwischen Agentur und Auftraggeber, die unbestimmte Laufzeit haben und in denen die Kündigungsfrist nicht explizit festgelegt wurde, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

(3) Werkverträge können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Zeitraum zwischen Beauftragung und Abnahme 6 Monate nicht überschreitet.

1.10 Geheimhaltung von Kennwörtern

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von der Agentur zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Auftraggeber.

1.11 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist Ulm.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

2 Sonderbestimmungen für Internetpräsenzen

2.1 Allgemeines

Die Agentur bietet die Erstellung oder Änderung von Internetpräsenzen an, allgemein auch als sogenanntes Webdesign bekannt. Hierbei erstellt die Agentur Webseiten, die zur Veröffentlichung im Internet mit Hilfe eines Webservers geeignet sind. Die Sonderbestimmungen für Internetpräsenzen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Auftraggeber Dienstleistungen aus dem Bereich Internetpräsenzen gegenüber der Agentur in Anspruch nimmt.

2.2 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Wird die Erstellung oder Änderung von Internet-Seiten vereinbart, so erhält der Auftraggeber an diesen ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. Wird ein Zweck nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des Auftraggebers im Internet. Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen oder erstellten Internet-Seiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert noch weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Die Agentur stellt dem Auftraggeber die Internet-Seiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder durch Übertragung auf einen Internet-Server zur Verfügung.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur nicht verpflichtet, Dateien, Layouts und Quelltexte, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, die nicht für den regulären Betrieb der Internet-Seiten erforderlich sind und lediglich zur Erstellung oder Änderung der Internet-Seiten dienen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von solchen Dateien und das Recht zur Verwendung dieser um Änderungen an der Struktur oder des Layouts der Internet-Seiten selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(3) Die Internet-Seiten setzen sich aus einzelnen Dateien verschiedener Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. Die Agentur ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs, selbständig zu treffen, es sei denn, hierüber liegt eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber vor. Hinsichtlich der Erstellung der Internet-Seiten kann der Auftraggeber der Agentur jederzeit Änderungswünsche mitteilen. Die Agentur unterbreitet dem Auftraggeber diesbezüglich ein Angebot zur entgeltlichen Änderung der Internet-Seiten, es sei denn, es wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen, wie etwa ein Wartungsvertrag.

2.3 Mitwirkungspflichten und technische Einschränkungen

(1) Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht der Agentur beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider ist die Agentur nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle Materialien und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

(3) Die Agentur behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber in sämtlichen Medien als Referenzauftraggeber zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf den Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf die Agentur in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internet-Seiten von der Agentur verbunden werden.

3 Sonderbestimmungen für das Hosting

3.1 Allgemeines

Die Agentur bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, Speicherplatz auf einem Internetserver (Webserver) für dessen Internetseite zu mieten (sogenanntes Hosting), oder den Webserver für andere Dienste wie beispielsweise den Emailverkehr zu nutzen. Dazu betreibt die Agentur nach eigenem Ermessen eigene Webserver oder mietet diese ihrerseits von einem Dienstleister an. Die Agentur hat den Dienstleister danach ausgewählt, dass dieser eine Erreichbarkeit seiner Server von mindestens 99% im Jahresmittel gewährleisten kann. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur oder des Hosting-Dienstleisters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist; insbesondere im Rahmen von Wartungen am Server und im Rechenzentrum, die die langfristige Aufrechterhaltung der Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Software oder gespeicherter Daten erfordern. Die Sonderbestimmungen für das Hosting ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Auftraggeber Dienstleistungen aus dem Bereich Hosting gegenüber der Agentur in Anspruch nimmt.

3.2 Leistungsumfang, Vergütung und Kündigungsfristen

(1) Die Agentur stellt dem Auftraggeber nach Maßgabe des individuellen Hosting-Vertrags Dienste auf dem Webserver zur Verfügung.

(2) Wenn nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server, eigenen physischen Speicher oder eine feste Leitungskapazität für Datenverkehr (Bandbreite).

(3) Die Kosten des Hostings, bestehend aus Hosting und Domainverwaltung, werden quartalsweise über ein Lastschriftverfahren abgerechnet. Die Kündigungsfrist für Hosting beträgt in Abweichung zu den Bestimmungen aus §0 zwei Wochen zum Quartalsende.

3.3 Datensicherung und Überwachung der Dienste

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet regelmäßige Backups seines Emailverkehrs anzulegen.

(2) Das Hosting von Webseiten kann neben dem zur Verfügung stellen von Speicherplatz andere Dienste umfassen, wie Email, Statistiken, DNS, Datenbankanbindung und weitere. Die Agentur überwacht diese Dienste durch Monitoring-Maßnahmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet Ausfälle einzelner Dienste umgehend der Agentur mitzuteilen; die Agentur teilt dem Auftraggeber nach Prüfung des Webservers dann mit, wie schnell der Dienst wieder gestartet werden kann.

3.4 Zulässige Inhalte, Sicherheit und Geheimhaltung

(1) Der Auftraggeber ist für alle von ihm oder von Dritten publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Agentur findet nicht statt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist nicht gestattet. Die Agentur ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort und ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Die Agentur überprüft die Inhalte des Auftraggebers ferner nicht dahingehend, ob erhobene Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

(2) Die Agentur behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.

(3) Erhält der Kunde die Möglichkeit eigene Inhalte auf den Server zu laden, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass keine Schadsoftware oder sonstiger schädlicher Code installiert oder abgelegt wird. Ferner dürfen keine Daten auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegt oder publiziert werden, die die Urheberrechte Dritter verletzten.

4 Sonderbestimmungen für die Domain-Registrierung

4.1 Allgemeines

Die Agentur bietet dem Auftraggeber an, in seinem Auftrag Domains bzw. Domainnamen im Namen des Auftraggebers oder der Agentur registrieren zu lassen. Die Sonderbestimmungen für die Domain-Registrierung ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Auftraggeber Dienstleistungen aus dem Bereich Domain-Registrierung gegenüber der Agentur in Anspruch nimmt.

4.2 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei der Reservierung von Internetadressen hat die Agentur auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Auftraggeber zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die die Agentur zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.